Dank einfach zu verstehender Shop-Systeme können heutzutage auch Laien relativ unkompliziert einen eigenen Online-Shop eröffnen.
Neben der Gewerbeanmeldung und der Erfassung beim Finanzamt sollten Gründer aber noch weitere wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigen, denn sonst riskieren sie kostspielige Abmahnungen.
Typisch sind Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverstößen oder Urheberrechts- verletzungen, aber auch ein fehlendes Impressum kann für eine Abmahnung sorgen.
Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte sich vor der Eröffnung des eigenen Online-Shops gründlich mit den folgenden Themen auseinandersetzen:
Des Weiteren sollten sich Betreiber von Online-Shops damit vertraut machen, welche Angaben auf ihrer Webseite auf keinen Fall fehlen dürfen. Beliebte Abmahngründe sind nämlich auch das Fehlen eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung. Zusätzlich müssen Besucher des Online-Shops stets über die Erfassung von Cookies informiert werden und ihre Zustimmung dafür erteilen. Um spätere Probleme zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den fertigen Online-Shop mit all seinen Inhalten von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Der weiß schließlich ganz genau, welche Angaben in ein Impressum gehören und wo eventuelle Stolperfallen lauern.
Eine Abmahnung ist in der Regel mit hohen Kosten für den Anwalt der Gegenseite verbunden. Sie orientieren sich an dem Streitwert vor Gericht und können bei ein paar Hundert oder sogar bei mehr als 1.000 Euro liegen. Bei Urheber- oder Markenrechtsverletzungen kann zusätzlich ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann es sein, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden soll. Wenn eine Urheberrechtsverletzung der Grund für die Abmahnung war, verpflichtet sich derjenige, der den Verstoß begangen hat, das Foto oder den Text aus seinem Online-Shop zu beseitigen und die Rechtsverletzung kein weiteres Mal zu begehen. Tut er es trotzdem, droht ihm eine hohe Vertragsstrafe.
Wer eine Abmahnung verschicken darf, hängt von dem jeweiligen Verstoß ab, sodass es darauf keine konkrete Antwort gibt, sondern immer der Einzelfall betrachtet werden muss:
Die Kosten für eine Abmahnung können je nachdem, welcher Verstoß begangen worden ist, unterschiedlich hoch sein. Für den Fall, dass die Impressumspflicht verletzt wird, ist ein Streitwert von bis zu 5.000 Euro möglich. Die Anwaltskosten würden in diesem Fall bei bis zu 500 Euro liegen. Teurer wird es, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Hier kann der Streitwert schnell 25.000 bis 100.000 Euro betragen. Entsprechend steigen auch die Anwaltskosten. Außerdem kann es sein, dass ein Schadensersatz gefordert wird.
Nicht alle Abmahnungen sind rechtens. Es beispielsweise kann ein Fehler oder ein Missbrauch des Abmahnverfahrens vorliegen. Häufig ist auch einfach nur der Streitwert viel zu hoch angesetzt worden. Deswegen sollten Online-Händler beim Erhalt eines solchen anwaltlichen Schreibens erst einmal Ruhe bewahren und folgendermaßen vorgehen: