24.09.2024 VFR Verlag für Rechtsjournalismus /

Abmahngründe für Online-Shops

 
WIRKSAM WERBEN Abmahngründe für Online-Shops

Dank einfach zu verstehender Shop-Systeme können heutzutage auch Laien relativ unkompliziert einen eigenen Online-Shop eröffnen.

 

Neben der Gewerbeanmeldung und der Erfassung beim Finanzamt sollten Gründer aber noch weitere wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigen, denn sonst riskieren sie kostspielige Abmahnungen.

 

Typisch sind Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverstößen oder Urheberrechts- verletzungen, aber auch ein fehlendes Impressum kann für eine Abmahnung sorgen.


Wie kann man eine Abmahnung vermeiden?

Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte sich vor der Eröffnung des eigenen Online-Shops gründlich mit den folgenden Themen auseinandersetzen:

 

  • Preisangabenverordnung: Bei einigen Produkten ist eine sogenannte Grundpreisangabe notwendig. Gemeint ist der Preis pro Mengeneinheit. Dabei kann es sich zum Beispiel um Liter oder Kilogramm handeln.
  • Produktrecht: Wenn gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnungen fehlen, kann das bei Entdeckung zu einer Abmahnung führen. Wer seine eigenen Produkte verkauft, sollte sich unbedingt darüber informieren, was auf der Packung stehen muss. Vor allem bei Lebensmitteln und Kosmetikartikeln gelten strenge Regeln.
  • Markenrecht: Bevor Produkte mit einem eigenen Markennamen verkauft werden, sollte überprüft werden, ob damit eine Markenrechtsverletzung einhergehen könnte. Darüber hinaus ist es von Vorteil, eine Markenanmeldung vorzunehmen.
  • Urheberrecht: Wer in seinem Online-Shop Texte und Bilder veröffentlicht, sollte darauf achten, dass er auch das Nutzungsrecht dafür hat. Inhaber von Online-Shops gehen auf Nummer sicher, wenn sie nur selbst verfasste Texte und selbst gemachte Fotos veröffentlichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, lizenzfreie Bilder zu verwenden.
  • Wettbewerbsrecht: Hierunter können veraltete oder fehlende Widerrufsbelehrungen, irreführende Werbeaussagen oder der Verkauf von Produkten mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen fallen.

 

Was gehört alles auf eine Webseite?

Des Weiteren sollten sich Betreiber von Online-Shops damit vertraut machen, welche Angaben auf ihrer Webseite auf keinen Fall fehlen dürfen. Beliebte Abmahngründe sind nämlich auch das Fehlen eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung. Zusätzlich müssen Besucher des Online-Shops stets über die Erfassung von Cookies informiert werden und ihre Zustimmung dafür erteilen. Um spätere Probleme zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den fertigen Online-Shop mit all seinen Inhalten von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Der weiß schließlich ganz genau, welche Angaben in ein Impressum gehören und wo eventuelle Stolperfallen lauern.

 

Was sind die Folgen einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist in der Regel mit hohen Kosten für den Anwalt der Gegenseite verbunden. Sie orientieren sich an dem Streitwert vor Gericht und können bei ein paar Hundert oder sogar bei mehr als 1.000 Euro liegen. Bei Urheber- oder Markenrechtsverletzungen kann zusätzlich ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann es sein, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden soll. Wenn eine Urheberrechtsverletzung der Grund für die Abmahnung war, verpflichtet sich derjenige, der den Verstoß begangen hat, das Foto oder den Text aus seinem Online-Shop zu beseitigen und die Rechtsverletzung kein weiteres Mal zu begehen. Tut er es trotzdem, droht ihm eine hohe Vertragsstrafe.

 

Wer darf im Internet abmahnen?

Wer eine Abmahnung verschicken darf, hängt von dem jeweiligen Verstoß ab, sodass es darauf keine konkrete Antwort gibt, sondern immer der Einzelfall betrachtet werden muss:

 

  • Wird gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, dürfen Abmahnungen von Mitbewerbern, den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie von Verbraucherschutzverbänden verschickt werden.
  • Handelt es sich hingegen um eine Urheberrechtsverletzung, darf nur derjenige abmahnen, dessen Nutzungs- und Verwendungsrechte missachtet wurden. Es muss sich also nicht unbedingt um den Urheber selbst handeln. Oft werden solche Abmahnungen von den Lizenznehmern verschickt.  
  • Bei einem fehlenden Impressum darf eine Abmahnung durch einen dadurch benachteiligten Mitbewerber erfolgen. Er könnte dadurch schließlich einen Wettbewerbsnachteil erfahren. Zusätzlich kann eine Abmahnung vom Verbraucherschutz verschickt werden.

 

Was kostet eine Abmahnung für den Online-Shop?

Die Kosten für eine Abmahnung können je nachdem, welcher Verstoß begangen worden ist, unterschiedlich hoch sein. Für den Fall, dass die Impressumspflicht verletzt wird, ist ein Streitwert von bis zu 5.000 Euro möglich. Die Anwaltskosten würden in diesem Fall bei bis zu 500 Euro liegen. Teurer wird es, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Hier kann der Streitwert schnell 25.000 bis 100.000 Euro betragen. Entsprechend steigen auch die Anwaltskosten. Außerdem kann es sein, dass ein Schadensersatz gefordert wird.

 

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Nicht alle Abmahnungen sind rechtens. Es beispielsweise kann ein Fehler oder ein Missbrauch des Abmahnverfahrens vorliegen. Häufig ist auch einfach nur der Streitwert viel zu hoch angesetzt worden. Deswegen sollten Online-Händler beim Erhalt eines solchen anwaltlichen Schreibens erst einmal Ruhe bewahren und folgendermaßen vorgehen:

 

  • Das Schreiben sollte nicht ignoriert werden. Auch wenn es nicht berechtigt ist, sollte vor Ablauf der Frist eine Reaktion erfolgen. Wenn das nicht passiert, kann die Gegenseite ein Gerichtsverfahren eröffnen. Gegebenenfalls muss um eine Fristverlängerung gebeten werden.
  • Es sollte schnellstmöglich anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann ein erfahrener Anwalt prüfen, ob der Streitwert zu hoch ist und ob weitere Unstimmigkeiten vorliegen.
  • Auf keinen Fall sollten Empfänger eines Abmahnschreibens aus Angst sofort eine Unterlassungserklärung unterschreiben, denn dann wird sie wirksam. Auch eine Zahlung sollte erst nach einer gründlichen anwaltlichen Prüfung getätigt werden.
  • Gemeinsam mit dem Anwalt kann das weitere Vorgehen entschieden werden. Möglicherweise wird die Forderung gezahlt und die Unterlassungserklärung unterschrieben. Es kann aber auch erst einmal zu Korrekturen oder sogar zur Zurückweisung der Abmahnung kommen.